Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 1346/93

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 1993 geändert.

Der Bescheid des Landesbeauftragten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für Nordrhein-Westfalen vom 14. April 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Direktors der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vom 2. Juli 1992 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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