Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 3085/96

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Antragsgegner und Beigeladener tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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