Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 E 1401/96

Tenor

Die Beschwerde gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 1996 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,-- DM festgesetzt.


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