Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 3126/96

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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