Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 B 2973/96

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 1996 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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