Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 353/97.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. November 1996 wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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