Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 209/97

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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