Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 B 1547/96

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 1996 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.352,40 DM festgesetzt.


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