Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3677/93.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Es wird festgestellt, daß die Zustimmung des Antragstellers zu befristeten Einstellungen von Lehrern in Erziehungsurlaubsvertretungsfällen dann nicht als erteilt gilt, wenn er den Maßnahmen mit der Begründung widersprochen hat, daß

- das Prinzip der Bestenauslese auch nicht im Hinblick auf die Kürze des angebotenen Vertrages und im Hinblick auf mangelndes Interesse an derartigen Verträgen außer acht gelassen werden darf,

- ein dauerhafter Vertretungsbedarf besteht und die Befristungen wegen der mit ihnen verbundenen Notwendigkeit zur Einarbeitung einer Vielzahl von Beschäftigten zu erheblichen Belastungen der ständig beschäftigten Lehrer führen,

- er trotz Hinweises auf das Fehlen weiterer objektiv erforderlicher Informationen nicht ausreichend unterrichtet worden ist, sofern der Beteiligte gemäß § 65 Abs. 1 LPVG NW zu der als erforderlich bezeichneten Unterrichtung verpflichtet ist.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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