Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 1912/97.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 1997 wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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