Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 6272/95

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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