Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 842/97

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- DM festgesetzt.


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