Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 6325/96.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Beteiligte zu 1) wird verpflichtet, den Antragsteller dem Beteiligten zu 2) für eine ganze Freistellung in der laufenden Amtsperiode vorzuschlagen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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