Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1055/97

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.


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