Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 5224/95

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. Juni 1995 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 79.418,50 DM festgesetzt.


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