Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1477/97

Tenor

Die Anträge des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 1997 werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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