Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2047/97

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 23.254,60 DM festgesetzt.


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