Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 3351/95

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird teilweise geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.