Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3100/97

Tenor

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.