Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2557/94

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Beschluß ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 82.774,78 DM festgesetzt.


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