Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1093/97

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. April 1997 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens auf Zulassung der Beschwerde, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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