Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 533/97

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 11.392,69 DM festgesetzt.


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