Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 1845/93

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 31. März 1993 teilweise geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 144.240,30 DM und für das Berufungsverfahren auf 158.542,80 DM festgesetzt.


1 2

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.