Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1980/97

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsgegner tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungs-verfahren auf 3.000,- DM festgesetzt.


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