Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 869/97

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Antragsverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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