Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1812/97

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juni 1997 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 3.000,-- DM festgesetzt.


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