Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 3247/97.A

Tenor

Auf die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. April 1997 teilweise geändert. Die Klage der Klägerin (Klägerin zu 2. im erstinstanzlichen Verfahren) wird abgewiesen. Die Klägerin (Klägerin zu 2. im erstinstanzlichen Verfahren) trägt die Kosten des sie betreffenden Verfahrens in beiden Instanzen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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