Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2461/96

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. März 1996 ist wirkungslos.

Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.380,-- DM festgesetzt.


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