Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 450/96

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. Januar 1996 ist hinsichtlich des Entscheidungsausspruchs zu 2. wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeinstanz auf 4.000,- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.