Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 940/97

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostenentscheidung in Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. August 1997 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag bis zu 600,-- DM festgesetzt.


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