Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 2935/97

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird bis auf die Streitwertentscheidung geändert.

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.156,16 DM festgesetzt.


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