Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 695/95

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Dezember 1994 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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