Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 107/98.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Oktober 1997 wird abgelehnt.

Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen