Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1049/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 239,25 DM festgesetzt.


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