Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 455/98

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Aachen vom 9. Februar 1998 wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluß wird geändert, und der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für das Verfahren in beiden Instanzen auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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