Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 183/96

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. Oktober 1995 wird abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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