Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 5776/96

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Parodontologie zu erteilen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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