Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 5482/97

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.000,- DM festgesetzt.


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