Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 946/98

Tenor

Die Zulassungsanträge werden abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1. bis 5. tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je einem Fünftel; die Antragsteller zu 5. haften für ihren Kostenanteil als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 50.000,- DM festgesetzt.


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