Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1360/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.750,- DM festgesetzt.


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