Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 3204/98

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 12.000,-- DM festgesetzt.


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