Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 853/98

Tenor

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- DM festgesetzt.


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