Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 966/98

Tenor

Die Zulassungsanträge werden abgelehnt.

Zur Klarstellung wird im Beschluß des Verwaltungsgerichts das Wort "wiederhergestellt" durch "angeordnet" ersetzt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- DM festgesetzt.


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