Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 3448/98.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juni 1998 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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