Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1479/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.


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