Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 231/98

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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