Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 6183/96

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 9. Oktober 1996 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 245,-- DM festgesetzt.


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