Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 B 2150/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je einem Drittel.

Der Streitwert wird für den Rechtsstreit, für das erstinstanzliche Verfahren unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, auf 24.000,-- DM festgesetzt.


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