Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 2517/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.591,64 DM festgesetzt.


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