Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 361/98.A

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Berufung zurückgenommen worden ist.

Im übrigen wird die Berufung der Kläger zu 1. und 2. zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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